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Patienteninfo

Die Rückverrechnung erfolgt nach dem „Wahlarztprinzip“- d.h. Sie benötigen eine ärztliche Verordnung Ihres Haus- oder Facharztes, um die Therapiekosten mit Ihrer Krankenkasse rückverrechnen zu können.

Für Präventiv-, sowie Wellnessbehandlungen benötigen Sie keine Verordnung, diese können auch nicht rückverrechnet werden.

Nachdem Sie Ihre Rechnung beglichen haben, können Sie mit dem Verordnungsschein und der Quittung um eine tarifgemäße Rückerstattung ansuchen. Diese liegt in etwa bei 30 - 60 % der Behandlungskosten (je nach Krankenkasse). Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, besteht die Möglichkeit, den Selbstbehalt bei dieser einzureichen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
ALLE KASSEN NACH DEM „WAHLARZTPRINZIP"